Beteiligung und Wahlrecht

Unser Grundgesetz legt in Art. 38 I fest, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden. Diese Wahlrechtsgrundsätze bilden das Fundament unserer repräsentativen Demokratie. Und sie sind nicht selbstverständlich – in vielen Ländern ist an ein derart sicheres Wahlsystem nicht zu denken. Damit Wahlen ihr Ziel auch erreichen und die politische Stimmung des Volkes repräsentativ widergespiegelt wird, gilt es vor allem eines sicherzustellen: Beteiligung! Uns Grünen ist es wichtig, mehr Menschen einzubeziehen, die konkret von politischen Entscheidungen betroffen sind, doch selbst bislang kein Wahlrecht hatten. Daher fordern wir eine Reform des Wahlrechts, um eine weitere Vergrößerung des Deutschen Bundestages zu verhindern. Der Bundestag soll hierdurch seine Funktionalität sicherstellen. Zudem sind wir der festen Überzeugung, dass es Jugendlichen ab 16 Jahren ermöglicht werden soll, auch an den Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament teilzuhaben. Unserem Selbstverständnis nach muss zunehmend auch die Stimme der Jugend berücksichtigt werden, da auch ihre Zukunft in den Händen von uns Politiker*innen liegt. Zusätzlich fordern wir, dass auch das Kommunalwahlrecht so reformiert wird, dass auch die Menschen ihr direktes Lebensumfeld mitgestalten können, die mit Aufenthaltsrecht, aber ohne deutschen oder EU-Pass in Deutschland leben.  

Zusätzlich zur Erweiterung des Wähler*Innenkreises ist uns Grünen auch die Steigerung der politischen Partizipation ein Herzensanliegen. Wie? Konkrete, innovative Ansätze können im Artikel zur Bürger*Innen-App und unter “Demokratie” nachgelesen werden.